| | Gleitschirme sind
im Sinne des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) Luftsportgeräte und unterliegen
somit den entsprechenden Regelungen und Verordnungen. Dort ist unter anderem geregelt,
dass zum Fliegen eines Gleitschirms eine entsprechende Berechtigung, der Luftfahrerschein
für Luftsportgeräteführer notwendig ist. Selbstständig darf
man mit dem A-Schein fliegen und für die Erteilung ist eine Prüfung vor
dem DHV-Prüfer erforderlich. Den D-Schein erhält man nach einer internen
Prüfung in der Flugschule und berechtigt nur zum Fliegen im
Schulungsgelände mit Flugauftrag durch den Ausbildungsleiter.
Der Luftfahrerschein
für Luftsportgeräteführer ist in einzelne Ausbildungsschritte
wie folgt unterteilt:
| Schnupperkurs |
Ein
Schnupperkurs eröffnet die Möglichkeit, an einem Wochenende erste Erfahrungen
mit einem Gleitschirm zu machen, mit Fluggarantie! Und wenn einen dann das
Flugfieber so richtig gepackt hat, kann man auch gleich mit dem Grundkurs weiter
machen. |
Grundkurs Vermittelt
die Grundkenntnisse und ist Voraussetzung für die nachfolgenden Kurse.
D-Schein
- Höhenflugausweis Mit dem D-Schein darf in Schulungsgeländen
der Flugschule mit Einwilligung des Ausbildungsleiters (schriftlicher Flugauftrag)
für die Dauer von 36 Monaten ohne Fluglehreraufsicht geflogen werden. Der
D-Schein ist nur für das Gelände gültig, in welchem
mindestens 10 Höhenflüge absolviert worden sind.
A-Schein Der
A-Schein berechtigt zum freien Fliegen mit der (den) eingetragenen Startart (en)
in der Umgebung des Fluggeländes (keine Streckenflüge). In Verbindung
mit der IPPI- Card ist die A-Lizenz fast weltweit anerkannt.
B-Schein Der
B-Schein berechtigt zum freien Fliegen mit Überlandflügen.
Weitere Infos über das Ausbildungsprogramm des DHV sind zu finden unter:
Ausbildung Gleitschirm
Lehrplan des Deutschen Hängegleiterverbandes e.V. für Hängegleiterführer
Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DHV für Gleitsegelführer
Unter Fortbildung
findet Ihr weiterführende Kurse wie Winden-, Tandem- sowie Motorschirm-ausbildung.
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