AGB’s Gleitschirmschulungen

1. Teilnehmer:

Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Kursbeginn vorzulegen. Schüler unter 14 Jahren können leider nicht teilnehmen. Diese Kursbedingungen sind auch im Internet oder beim Verband DHV einsehbar. Die Kursteilnehmer erkennen mit der Anmeldung die Kursbedingungen an. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich über die Vorschriften und Bestimmungen ggf. selbst zu informieren und seine theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten.

2. Anmeldung:

Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Übersenden des vorgedruckten Schulungsvertrages mit den AGBs. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt. Nach Rücksendung des Schulungsvertrages durch den Teilnehmer, sowie dem Zahlungseingang der Kursgebühr, gilt der Ausbildungsvertrag als geschlossen. Nimmt die Ausbildungsstätte den Antragsteller nicht an weil der Kurs belegt ist, so wird der gesamte Zahlungseingang zurückbezahlt, sofern kein Ausweichtermin bestimmt wird. Eine Haftpflichtversicherung für die Flugschüler gegenüber Dritten ist in der Kursgebühr mit eingeschlossen. Sonstige Versicherungen bestehen nicht.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer:

Erklärt ein Antragsteller, dass er verzichtet, so wird eine Stornogebühr von 50,- EUR fällig. Bei Absage von weniger als 10 Tagen vor Kursbeginn ist keine Stornierung möglich. Der Teilnehmer erhält jedoch die Möglichkeit, den Kurs innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Bleibt ein Teilnehmer nach der Anmeldung unentschuldigt fern, so ist er verpflichtet, 100 % der Kursgebühr zu entrichten. Aus Sicherheitsgründen und um einen geordneten Ausbildungsablauf zu gewährleisten, scheidet ein Teilnehmer aus dem laufenden Kurs aus, wenn er einen wichtigen Schulungsabschnitt versäumt und dies nicht mit dem Ausbildungsleiter bespricht.

4. Ort der Wertverhältnisse:

Dem Fluglehrer bleibt es überlassen, den Ort der Durchführung unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse zu bestimmen. Entsprechende Abweichungen von den vorherigen Ankündigungen bleiben vorbehalten. Kann der Kurs wetterbedingt nicht stattfinden, bekommt der Kursteilnehmer eine Kursberechtigung auf den nächstfolgenden Termin. Die Kursanmeldung behält ihre Gültigkeit. Nachschulungen aufgrund nicht fliegbarer Witterungsverhältnisse werden im Rahmen der Kulanz kostenfrei angeboten und sind spätestens zwei Jahren nach Kursbeginn nachzuholen. Scheidet ein Teilnehmer aufgrund einer Verletzung oder aus anderen Gründen während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Er kann die Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Bleibt er während der Ausbildung ohne Entschuldigung fern, so besteht kein Anspruch auf Ersatz. Über die Durchführung der Kurse entscheidet der Fluglehrer nach pflichtgemäßem Ermessen. Zur Abhaltung eines Kurses ist mindestens eine Anmeldung erforderlich. Ist dies nicht der Fall, kann der Kurs verschoben werden.

5. Haftung der Schule und beauftragter Personen:

Die Flugschule AirPower sowie ihre Angestellten, Fluglehrer, Betreuer und sonstige mit der Durchführung der Kurse beauftragten Personen haften nur für den Vorsatz, die Haftung für die Fahrlässigkeit jeder Art ist ausgeschlossen. Schulungsteilnehmer, die den Anweisungen der Fluglehrer oder des eingesetzten Personals nicht unverzüglich nachkommen, können sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Stellt ein Fluglehrer fest, dass ein Schüler physisch oder psychisch nicht zum Gleitschirmfliegen geeignet ist, kann er diesen vom weiteren Kurs ausschließen. Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen erfolgt im Regelfall ein sofortiger Ausschluss. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in einem solchen Fall nicht. Jeder Teilnehmer eines Kurses haftet für Schäden, die er fahrlässig am Ausbildungsgerät/Leihgerät  verursacht. Der Verlust eines Ausrüstungsgegenstandes ist in jedem Fall zu ersetzen.

Im Interesse der Sicherheit scheidet der Schüler aus dem Kurs aus, wenn er eine Kursveranstaltung unentschuldigt versäumt hat.

Jeder Fluglehrer kann einen Schüler wegen Nichtbeachtung seiner Anweisungen oder wegen mangelnder Befähigung von der weiteren Teilnahme des Kurses ausschließen. Bei Ausschluss wegen Nichtbeachtung der Lehreranweisungen bleibt der Schüler zur vollen Zahlung der Kursgebühr verpflichtet.

6. Schuhe:

Der Kursteilnehmer verpflichtet sich aus Sicherheitsgründen, nur mit zum Fliegen geeigneten Schuhen am Kurs teilzunehmen. Bitte bringen Sie zu jeder Schulung Knöchel stützende, feste Bergschuhe mit, die mit Schnürsenkel ohne Krampen geschlossen werden. Am geeignetsten sind spezielle Gleitschirmschuhe. Turnschuhe und Bundeswehrstiefel sind zum Gleitschirmfliegen nicht geeignet. Sollte es aufgrund von nicht geeignetem Schuhwerk zu einem Unfall des Kursteilnehmers kommen, so haftet in diesem Falle ausschließlich der Kursteilnehmer. Ansprüche gegenüber der Flugschule AirPower bestehen hierbei nicht. Für geeignetes Schuhwerk hat der Kursteilnehmer selbst zu sorgen.

7. Ausrüstung:

Aus Sicherheitsgründen dürfen nur zugelassene Gleitschirme, Gurtzeuge, Rettungsgeräte und Helme DIN 966 zur Ausbildung verwendet werden. Die Ausrüstung wird von der Flugschule AirPower gestellt. In der Höhenausbildung A-Schein wird die Ausrüstung für die ersten 20 Flüge gestellt. Danach ist eine eigene Ausrüstung zu kaufen oder zu mieten. Das hat den Vorteil, dass Du 20 Flüge mit Probeschirmen machen kannst, bis Du weist was der richtige für dich ist. Sollte private Ausrüstung  mitgebracht werden, muss diese vor Ausbildungsbeginn, von dem Ausbildungsleiter geprüft und zugelassen werden.

8. Allgemeine Vereinbarungen :

Mündliche Nebenabreden und Änderungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich mit den Parteien vereinbart und bestätigt werden. Sollte eine Bestimmung des Vertrages aus irgend einem Grund rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch die Vertragspartner so auszulegen oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Wirtschaftliche oder Rechtliche Zweck entsprechend dem zum Ausdruck gekommenen Willen der Beteiligten möglichst erreicht wird.

9. Ausbildungsdauer:

Jede Ausbildung, ob Schnupperkurs, Grundkurs oder Höhenausbildung hat vom Beginn bis zum Abschluss eine max. Gültigkeitsdauer von 24 Monaten, danach ist die Ausbildung beendet.  Die Prüfung muss auch in den 24 Monaten abgelegt werden, nach dieser Zeit verfallen die Ausbildungseinheiten. Kosten werden keine erstattet oder angerechnet. Nach Ablauf der 24 Monaten ist ein neuer Kurs zu buchen und zu zahlen. Der Schnupperkurs wird 12 Monate zu 100% am Grundkurs angerechnet, in den nächsten 12 Monaten nur zu 50%. Sollte  beim Schnupperkurs wetter-bedingt kein Flug möglich sein, besteht die Möglichkeit diesen innerhalb eines Jahres nachzuholen, bzw. den Schnupperkurs direkt um einen Tag zu verlängern.

10. Nutzung von Foto- und/oder Filmmaterial zu schulungs- und marketingrelevanten Zwecken:

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliches Foto- und Filmmaterial seine Person betreffend uneingeschränkt publiziert werden darf. Die Nutzung ist unentgeltlich, sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt, auch über die Dauer der Schulung hinaus.

11.Alkohol und Drogen:

Während der Ausbildung ist der Konsum von Alkohol und jeder Art von Drogen untersagt. Sollte der Ausbildungsleiter einen Drogenkonsum feststellen, wird der Kursteilnehmer umgehend von der Ausbildung ausgeschlossen. Eine Erstattung der Kursgebühr erfolgt nicht.

AGBs Stand Januar 2015

Gerichtsstand in allen Streitfragen ist Gelnhausen.

Flugschule © AirPower Bernd Naumann