Flugfunk – neue Bestimmungen

 

Flugfunk 8,33 MHz ab 01.01.2018 Pflicht: endlich der Durchbruch nach zwei Jahren Überprüfung

Als Flugfunkgeräte, die keine Flugsicherungsdienste leisten, also beispielsweise Funkgeräte für Info-Plätze sowie Handfunkgeräte für Start, Rückholer, Verfolger und offene Luftsportgeräte, sind jetzt auch Geräte zugelassen, die nicht den komplexen Bestimmungen der Musterzulassung des Bundesamts für Flugsicherung (BAF) unterliegen.

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 17-17 der BNetzA vom 06.09.2017 treten neue Regelungen betreffend Frequenzzuteilungen für Funkstellen im VHF-Flugfunkfrequenzband (117.975 MHz – 137 MHz) in Kraft.

 

Handfunkgeräte mit Zulassung, welche nach den Angaben der Hersteller derzeit die ETSI EN 300676-2 erfüllen:

Hersteller       Typ, Bezeichnung

 ICOM              IC-A24E; IC-A6E;

IC-A120E (ACHTUNG: kein Handheld, nur als Bodenfunkstelle einsetzbar)

 REXON                       RHP-530E

 YAESU             FTA-550; FTA-750; Neu: FTA 450L


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