Funkausbildung

Funkausbildung - Sprechfunkberechtigung

Funkausbildung

(Sprechfunkberechtigung)

Funkaublidung Gleitschirmfliegen bei AirPower

Funkausbildung – Sprechfunkberechtigung bei AirPower

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes nach §44 Abs. 2 Satz 2 LuftPersV  ist in der Luftfahrt eine Funkausbildung vorgeschrieben. Sie umfasst die Ausübung des Flugfunkdienstes außerhalb von Lufträumen der Klassen B, C und D, wenn die entsprechende Ausbildung erfolgreich durchgeführt worden ist.

Funkausbildung jetzt schon in der A-Schein-Ausbildung möglich, die Prüfung und Ausbildung erfolgt schulintern.

 

Preis Flugfunkausbildung nach §44 Abs.2       105,-

Prüfung: Die Prüfung wird am Ende der Sprechfunkausbildung, flugschulintern abgenommen.

Anmeldung: flugschule@airpower.de

Alle Preise inkl. MwSt. und alle Angaben ohne Gewähr
Flugschule © AirPower Bernd Naumann

Die Ausbildung

Das Gleitschirmfliegen ist eine recht einfache Sache. Es kann fast jeder Mann und jede Frau erlernen, die körperlich und mental in der Lage sind den Anweisungen des Fluglehrers zu folgen, die Ausrüstung zu tragen und letztendlich den Gleitschirm zu steuern.
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Unser Service für Sie

Funkbetreuung bei Auslandstouren, sowie Nachschulungen
50,- /Tag oder 250,-/Woche-
Gleitschirm-Mietausrüstungen
ab 50,-/Tag-
Rettung packen, Rundkappe, Kreuzkappe
35,-
Steuerbare Rogallo
50,-
Reservewurftraining im G-Power-Trainer mit packen
90,- bzw. 115,-
K-Prüfung
Kompatibilitätsprüfung-Pilot-Gurtzeug-Retter