Motorschirm Fußstart

Motorschirm-Fußstart

Voraussetzungen für eine Motorschirm-Fußstart -Ausbildung bis 120 Kg:

Alter zu Ausbildungsbeginn min. 16 Jahre (Lizenzerhalt 17 Jahre), bei Minderjährigen Einverständnis der gesetzl. Vertreter.

Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde).

Gute körperliche und geistige Konstitution, um mit dem Motor zu starten.

Theoretische Ausbildung:

Fußgänger ohne fliegerische Vorbildung:

Ca. 30 Stunden in den Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Motorschirm-Technik/-Aerodynamik, Verhalten in besonderen Fällen Motorschirm und Sprechfunk .

Inhaber der DHV  A-Schein bzw. Österreichischem  SoPi oder Schweizer Breved:

Ca. 20 Stunden in den Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Motorschirm-Technik/-Aerodynamik, Verhalten in besonderen Fällen Motorschirm und  Sprechfunk.

Inhaber der DHV B-Schein bzw. Österreichischem  unbeschränktem SoPi oder Schweizer Breved:

Ca. 14 Stunden in den Fächern Luftrecht, Motorschirm-Technik/-Aerodynamik, Verhalten in besonderen Fällen Motorschirm und Sprechfunk.

Inhaber anderer gültiger Luftfahrerscheine:

Ca. 10 Stunden in den Fächern Motorschirm-Technik/-Aerodynamik, Verhalten in besonderen Fällen Motorschirm und  Sprechfunk

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung mit doppelsitzigem Motorschirmtrike, Übungshang, Groundhandling (kann direkt bei uns durchgeführt werden)

Grundkurs für Gleitschirm (motorlos) sowie 30 Höhenflüge mit mindestens 100 m Höhenunterschied in unserer  Gleitschirmschule AirPower.

Mit, A- bzw. B-Schein, beschränkter bzw. unbeschränkter Sonderpilotenschein (Österreich), Schweizer Brevet.

Mindestens 30 Starts und Landungen mit dem Motorschirm (Höhenaufbau, Platzrunde, Flugfigur, Landeeinteilung, Landung).

Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke. Für Inhaber einer gültigen Erlaubnis für UL, Flugzeuge, Motorsegler, Segelflugzeuge und Hubschrauber ermäßigt sich die Anzahl auf einen Überlandflug.

Gültigkeit der Lizenz:

Die Lizenz wird unbefristet erteilt.

Voraussetzung zur Ausübung der Lizenz ist  jedoch der Nachweis von 30 Starts und Landungen mit Motorschirmen in den letzten 24 Monaten. Dazu ist ein Flugbuch zu führen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann unter Aufsicht eines Fluglehrers eine Nachschulung durchgeführt werden. Alternativ kann eine Praxisprüfung abgelegt werden.

Ausführliche Informationen findet Ihr auf der Website des Deutschen Ultraleichtflugverbandes e.V.

Weitere Infos: Dulv Ausbildung: Verlinkung zum DULV

Anmeldung zum Motorschirmkurs: Flugschule@airpower.de

Preisliste Motorschirm: siehe Preisliste

Flugschule © AirPower Bernd Naumann