Motorschirm-Trike über 120 kg

UL – Motorschirm Trike über 120 kg

Voraussetzungen für UL-Motorschirm-Trike-Ausbildung über 120 Kg:

Alter zu Ausbildungsbeginn min. 16 Jahre (Lizenzerhalt 17 Jahre), bei Minderjährigen Einverständnis der gesetzl. Vertreter.

Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde). Gute körperliche und geistige Konstitution, um mit dem UL-Motorschirm-Trike zu starten.

Es beinhaltet zusätzlich noch die Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 2, Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Punkte-Zentralregister.

Theoretische Ausbildung:

Fußgänger ohne fliegerische Vorbildung:

Ca. 30 Stunden in den Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Motorschirm-Technik/-Aerodynamik; Verhalten in besonderen Fällen Motorschirm, Sprechfunk .

Inhaber der DHV  A-Schein bzw. Österreichischem  SoPi oder Schweizer Breved:

Ca. 20 Stunden in den Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Motorschirm-Technik/-Aerodynamik; Verhalten in besonderen Fällen Motorschirm, Sprechfunk .

Inhaber der DHV B-Schein bzw. Österreichischem  unbeschränkter SoPi oder Schweizer Breved:

Ca. 14 Stunden in den Fächern Luftrecht, Motorschirm-Technik/-Aerodynamik; Verhalten in besonderen Fällen Motorschirm, Sprechfunk

Inhaber anderer gültiger Luftfahrerscheine:

Ca. 10 Stunden in den Fächern Motorschirm-Technik/-Aerodynamik; Verhalten in besonderen Fällen Motorschirm, Sprechfunk

Zusätzlich noch die pyrotechnische Einweisung.

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung mit doppelsitzigem Motorschirmtrike, Übungshang, Groundhandling wird direkt bei uns in der Flugschule AirPower durchgeführt.

Grundkurs für Gleitschirm (motorlos) sowie 30 Höhenflüge mit mindestens 100 m Höhenunterschied in einer Gleitschirmschule.

Mit, A- bzw. B-Schein, beschränkter bzw. unbeschränkter Sonderpilotenschein (Österreich), Schweizer Brevet.

Mindestens 30 Starts und Landungen mit dem UL-Motorschirm-Trike (Höhenaufbau, Platzrunde, Flugfigur, Landeeinteilung, Landung).

Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke. Für Inhaber einer gültigen Erlaubnis für UL, Flugzeuge, Motorsegler, Segelflugzeuge und Hubschrauber ermäßigt sich die Anzahl auf einen Überlandflug.

Gültigkeit der Lizenz:

Die Lizenz wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten erteilt. Sie ist nur in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 gültig (vgl. § 24d LuftVZO).

Fliegen, darf nur, wer mindestens 12 Flugstunden auf Motorschirm-Trike innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen 12 Starts und 12 Landungen enthalten sein.

Diese Voraussetzungen können durch eine Praxis-Prüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem Motorschirm-Trike ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen. Die oben genannten Voraussetzungen sind auch die Kriterien, die zur Lizenzverlängerung nachgewiesen werden müssen.

Passagierflugberechtigung:

Zur Mitnahme von Passagieren mit doppelsitzigen Motorschirmen ist eine Berechtigung erforderlich.

Ausführliche Informationen findet Ihr auf der Website des Deutschen Ultraleichtflugverbandes e.V.

Weitere Infos: Dulv Ausbildung

Anmeldung zum UL Piloten Morschirm-Trike: Flugschule@airpower.de

Preisliste UL Pilot Motorschirm-Trike: